Verfasst von Nadja Schmidt für das Spinnrad, Zeitschrift des Internationalen Versöhnungsbundes.

Von 15. Juni bis 7. Juli finden in den Vereinten Nationen in New York Verhandlungen über ein internationales Verbot von Nuklearwaffen statt. Es ist dies bereits die zweite Verhandlungsrunde, nachdem sich im März 2017 über 130 Staaten getroffen haben um über die völkerrechtliche Ächtung dieser letzten noch nicht verbotenen Massenvernichtungswaffen zu diskutieren.

Ein Meilenstein der Sicherheitspolitik?

Die Verhandlungen und die voraussichtliche Verabschiedung eines Vertrages stellen eine historische Wende in der internationalen Sicherheitspolitik dar: Einerseits sind die Nuklearwaffenstaaten ihren Verpflichtungen abzurüsten nicht nachgekommen, ganz im Gegenteil laufen derzeit in nahezu allen Besitzerstaaten große Modernisierungsprogramme. Andererseits haben nun die nuklearen „Habenichtse“ – also jene große Mehrheit an Staaten, die keine Nuklearwaffen besitzen – die Initiative in die Hand genommen, und drücken mit den Verhandlungen ihre Unzufriedenheit über den jahrzehntelangen Stillstand in der multilateralen nuklearen Abrüstung aus. Konkret bedeutet dies, dass an den Verhandlungen zwar über 130 Staaten teilnehmen, nicht jedoch die Nuklearwaffenstaaten bzw. auch nicht die NATO-Staaten.

Der Abschluss eines Vertrages und damit die Ächtung von Nuklearwaffen wäre dennoch ein erster Schritt zu ihrer Beseitigung. Mit diesem Vertrag würde die völkerrechtliche Lücke geschlossen und Nuklearwaffen – wie Chemiewaffen und biologische Waffen – würden geächtet und verboten werden.

Die „humanitäre Initiative“ als Ausgangspunkt

Unter der sogenannten „humanitären Initiative“ ist eine breite Koalition von Staaten, internationalen Organisationen und der Zivilgesellschaft zu verstehen, die seit 2010 daran arbeitet, den Diskurs rund um Nuklearwaffen zu ändern, indem deren humanitäre Konsequenzen und Risiken ins Zentrum der Diskussionen gestellt werden.

Dominierten im Fall von Nuklearwaffen seit jeher militärische Sicherheitsüberlegungen den internationalen Diskurs, rückten nun die Konsequenzen auf Mensch, Umwelt, Wirtschaft etc. in den Fokus der internationalen Aufmerksamkeit. Aus den Diskussionen um die humanitären Auswirkungen muss der Schluss gezogen werden, dass die Folgen dieser Massenvernichtungswaffen unter humanitärem Völkerrecht vollkommen inakzeptabel sind und Nuklearwaffen daher wie alle anderen Massenvernichtungswaffen geächtet – also verboten – werden müssen. Dies folgt den Erfahrungen mit anderen Waffengattungen, wo humanitäre Überlegungen meist die grundlegenden Faktoren für deren Regulierung waren.

Erstmals fanden im Jahr 2010 die humanitären Konsequenzen von Nuklearwaffen in einem Abschlussdokument der Überprüfungskonferenz des Nichtverbreitungsvertrages (NPT) explizit Erwähnung. In den Folgejahren ergab sich daraus eine Reihe von überregionalen Erklärungen, der sich eine immer größere Zahl an Staaten anschloss: Unterstützten 2012 noch 16 Staaten diese Erklärung, so waren es bei der vierten Auflage im Jahr 2013 bereits 125 Staaten.

Zusätzlich zu den überregionalen Erklärungen veranstalteten drei Kernstaaten der „Humanitäre Initiative“ eine Konferenzreihe, in denen die humanitären Auswirkungen von Nuklearwaffen mit Vertreter*innen aus Diplomatie, Wissenschaft und Zivilgesellschaft diskutiert wurden. Diese fanden zwischen 2013 und 2014 in Oslo/Norwegen, Nayarit/Mexiko und Wien statt.

An der von der österreichischen Regierung organisierten Wiener Konferenz nahmen als Höhepunkt dieser Konferenzreihe bereits 158 Staaten teil. Hervorzuheben dabei ist, dass auch zwei Nuklearwaffenstaaten – die USA und das Vereinigte Königreich – daran teilgenommen haben.

Österreich als Vorreiter

Österreich hat den humanitären Diskurswechsel maßgeblich initiiert und vorangetrieben und damit eine zentrale Rolle in der Entwicklung der humanitären Initiative bis hin zu den Verhandlungen gespielt.

Nicht nur die Ausrichtung der dritten Auflage der internationalen Konferenz zu den humanitären Auswirkungen ist in dieser Hinsicht zu erwähnen, sondern auch die folgenden, weiterführenden Initiativen:

Der „Humanitarian Pledge“ wurde am Ende der Wiener Konferenz von der österreichischen Regierung veröffentlicht, in der sie sich verpflichtet, Nuklearwaffen im Hinblick auf deren katastrophale humanitäre Konsequenzen zu ächten, zu verbieten und abzuschaffen. Dieser Erklärung konnten sich in weiterer Folge auch andere Staaten anschließen – insgesamt 127 Regierungen sind dieser Aufforderung nachgekommen.

Die große Unterstützung dieses „Pledges“ führte zu einer Resolution, welche die Einrichtung einer Offenen Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen forderte, in der Möglichkeiten zur Verwirklichung einer nuklearwaffenfreien Welt diskutiert werden sollten.

Wiederum basierend auf den Arbeiten der Offenen Arbeitsgruppe, brachte Österreich gemeinsam mit fünf weiteren Ländern bei der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Oktober 2016 eine Resolution ein, welche die Konsequenzen aus den Empfehlungen der Offenen Arbeitsgruppe zog. Diese Resolution hatte das erklärte Ziel der Eliminierung aller Nuklearwaffen. Insgesamt 123 Staaten stimmten im Ersten Ausschuss der Vereinten Nationen im Oktober 2016 für ihre Annahme. Das Mandat für die Verhandlungskonferenz im Jahre 2017 wurde somit erteilt.

Wie laufen die Verhandlungen ab?

Seit März 2017 finden nun die Verhandlungen unter dem Vorsitz der costaricanischen Botschafterin Elayne Whyte statt. Nachdem auf Basis der Diskussionen vom März von ihr ein erster Vertragsentwurf erstellt wurde, sollen bis 7. Juli die einzelnen Vertragspunkte diskutiert und zu einem Abschluss gebracht werden. Danach könnte der Vertrag bzw. die Konvention zur Unterzeichnung und Ratifizierung vorliegen.

Doch zunächst müssen die teilnehmenden Staaten in den Verhandlungen eine Übereinkunft über die einzelnen Abschnitte des Vertrages finden. Im Folgenden sollen diese Abschnitte kurz skizziert werden:

Die Präambel

Hier werden die katastrophalen humanitären Konsequenzen jeglichen Einsatzes von Nuklearwaffen sowie die Bedeutung des humanitären Völkerrechts hervorgehoben. Die einleitenden Paragraphen würdigen darüber hinaus die Opfer von Nuklearwaffendetonationen, insbesondere Hibakusha, aber auch die von Nuklearwaffentests Betroffenen – und untermauern damit die Beweggründe der Staatengemeinschaft, diese Initiative zu ergreifen. Erstmals werden auch die genderspezifischen Auswirkungen von Nuklearwaffen thematisiert und somit eine überfällige Wende hin zu einer geschlechtersensiblen Betrachtung der nuklearen Bedrohung vollzogen.

Allgemeine Verpflichtungen

Derzeit beinhaltet der Entwurf Verbotsbestimmungen über den Einsatz, die Entwicklung, die Produktion, die Herstellung, die Aneignung, den Besitz, die Lagerung, den Transfer, und das Testen von Nuklearwaffen, sowie die Bestimmung andere Staaten in jeglicher dieser Aktivitäten zu unterstützen, zu ermutigen oder sie dazu zu veranlassen.

Vernichtung von Nuklearwaffenarsenalen

Die Artikel 2, 4 und 5 widmen sich der Frage der Verantwortung von Staaten, welche Nuklearwaffen in der Vergangenheit besaßen und diese vernichtet haben, und von Staaten, die Nuklearwaffen immer noch besitzen.

Bestimmungen über Opferhilfe, Umweltschutzmaßnahmen und internationale Zusammenarbeit und Unterstützung

Die Präambel und Artikel 6 enthalten Elemente, welche eine starke Basis für Bestimmungen bezüglich Opferhilfe bieten. Der Text erkennt die humanitären Auswirkungen von Nuklearwaffen und das den Opfern zugefügte Leid an, verweist auf die Rolle der Opfer und enthält eine Bestimmung zur angemessenen Hilfeleistung für die Betroffenen von Versuchen und Einsätzen von Nuklearwaffen.

Weitere Bestimmungen

Im Vertrag werden darüber hinaus Treffen der Vertragsstaaten, die Universalität des Vertrages, die Vertragsdauer und das Verhältnis zu anderen völkerrechtlichen Übereinkommen geregelt sein.

Die Rolle der Zivilgesellschaft

Der Prozess der „Humanitären Initiative“ ist durch eine starke Rolle der Zivilgesellschaft gekennzeichnet, die im gesamten Verlauf zentral eingebunden war. Die Internationale Kampagne zur Abschaffung von Nuklearwaffen (ICAN) koordiniert seit ihrer Gründung im Jahre 2007 die weltweite Zivilgesellschaft. Vertreter*innen von ICAN nehmen darum auch an der Verhandlungskonferenz in New York teil, um sich für einen möglichst starken und effektiven Vertrag stark zu machen.

Laufende Berichte über die Verhandlungen sind auf www.icanaustria.at zu finden, sowie auf www.icanw.de und icanw.org.

 


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